Nutzung der Bibliothek der Kapuziner

Nutzung der Bibliothek der Kapuziner

Die Bibliothek der Kapuziner ist lt. „Corona-Verordnungen der Bundesländer“ unter strikter Beachtung der Regelungen bezüglich Kontaktbeschränkung, Mindestabstand, Tragen einer medizinischen Maske (unabhängig vom Mindestabstand), Hygieneanforderungen und Rückverfolgbarkeit wieder für Nutzer geöffnet.

Nach § 4a „Rückverfolgbarkeit“ der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) vom 5. März 2021 in der ab dem 9. März 2021 gültigen Fassung müssen personenbezogene Daten erhoben werden.

Das Erfordernis der Kontaktnachverfolgung entfällt bei der bloßen Abholung und Auslieferung bestellter Bücher sowie deren Rückgabe.